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Datenschutz bei Telekommunikation und Medien 1993/ 94

Inhalt

Vorwort

A. Auszug aus dem Jahresbericht 1993 des Berliner Datenschutzbeauftragten

1. Geschäftsbereich: Telekommunikation und Medien

2. Entschließung der 46. Konferenz am 26./ 27. Oktober 1993 zu regelmäßigen Datenübermittlungen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

3. Entschließung der 46. Konferenz am 26./ 27. Oktober 1993 zum Datenschutz bei der Privatisierung der Deutschen Bundespost TELEKOM und bei der europaweiten Liberalisierung des Telefonnetzes und anderer Telekommunikationsdienste

4. Entschließung der 46. Konferenz am 26./ 27. Oktober 1993 zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der Mobilkommunikation

5. Bericht der Arbeitsgruppe Telekommunikation und Medien an die 15. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Manchester (27. bis 30. September 1993)

B. Auszug aus dem Jahresbericht 1994 des Berliner Datenschutzbeauftragten

1. Geschäftsbereich: Telekommunikation und Medien

2. Beschluß der 47. Konferenz am 9./ 10. März 1994 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz) und zu der dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes

3. Beschluß der 48. Konferenz am 26./ 27. September 1994 zu dem geänderten Vorschlag für eine Europäische Richtlinie zum Datenschutz im ISDN und in Mobilfunknetzen vom 13. Juni 1994

4. Gemeinsame Erklärung der Konferenz der Europäischen Datenschutzbehörden am 25./ 26. Mai 1994 in Madrid zu dem Verhältnis zwischen den Datenschutzrichtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Telekommunikationsnetze und -dienste

5. Stellungnahme der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 5. August 1994 zum Grünbuch über ein gemeinsames Konzept für Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europäischen Union (von der Europäischen Kommission vorgelegt)

6. Stellungnahme der Europäischen Konferenz der Datenschutzbeauftragten zum Analysebericht der Europäischen Kommission (DG XIII) entsprechend der ONP-Rahmenrichtlinie

7. Gemeinsame Erklärung der Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 23. Dezember 1994 zum geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in digitalen Telekommunikationsnetzen, insbesondere im diensteintegrierenden digitalen Telekommunikationsnetz (ISDN) und in digitalen Mobilfunknetzen vom 13. Juni 1994

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